IN UNSEREM PERFORMANCE CENTER HELFEN WIR DIR DABEI, DEINE LEISTUNG UND LEBENSQUALITÄT ZU VERBESSERN UND DICH AUFS NÄCHSTE LEVEL ZU BRINGEN!
Aktuelle Informationen zu unseren Hygieneauflagen
Aktuell gilt: Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Betrieben ist zulässig, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 2 der 3. InfSchMV ist zulässig. Die Umkleiden, Duschen und Toiletten sind zur Benutzung freigegeben. Für die gleichzeitig nutzende Personenzahl ist der Abstand von 1,5 m im gesamten Studio maßgeblich.
Voraussetzungen
Kurz und bündig
In allen Räumen einschließlich Fluren, Toiletten, Umkleiden usw. der Sporträumlichkeit ist vom Personal eine medizinische Gesichtsmaske und von Sportlerinnen und Sportlern eine FFP2-Maske zu tragen, soweit nicht einer der Ausnahmetatbestände des § 2 Abs. 2 der 3. InfSchMV greift.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske gilt nicht während der eigentlichen Sportausübung für die Sportlerinnen und Sportler sowie die Trainerinnen und Trainer sowie beim Duschen und dem anschließenden Abtrocknen.
Nutzerverhalten
Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) darf die Sporträumlichkeit nicht betreten werden.
Dies kann auch nicht durch ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus umgangen werden.